B-Klassen

B - Klassen

Begleitendes Fahren mit 17:

Hierbei kannst du als Fahrschüler bereits mit 17 Jahren den normalen B- und BE- Schein (Auto bzw. Auto mit Anhänger) erwerben und in Begleitung einer oder mehrere  Begleitpersonen ein Fahrzeug in Deutschland und Österreich führen. 

Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Dort wird dann auch nur ein vorläufige Fahrberechtigung ausgehändigt, bevor mit 18 Jahren der Kartenführerschein beantragt und ausgehändigt werden kann. Dieser temporäre Schein gilt auch nur in Kombination mit einem amtlichen Ausweisdokument, wie dem Personalausweis. Ab 18 Jahren kann auch ganz normal, ohne Begleitung, gefahren werden. 

Nicht jeder darf als Begleitperson eingetragen werden. Er oder Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein und darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Weiterhin muss die Person seit mindestens 5 Jahren im Besitz des B – Scheins sein. Ganz nebenbei darf die Begleitperson während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Auch ist die Begleitung unter der Wirkung von Rauschmitteln verboten.

Mit eingeschlossen bzw. mit erworben werden die Führerscheinklassen AM und L, die auch ohne Begleitperson geführt werden dürfen. 

B - Schein:

Als B – Schein wird der ganz normale Auto – Führerschein bezeichnet. Genau, wie beim BF17 – Schein, dürfen hier Kraftfahrzeuge geführt werden, die nicht mehr als 3500 kg Gesamtmasse und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz aufweisen. Davon ausgenommen sind übrigens alle A – Klassen, außer AM, der ja hier mit erworben wird. Der L-Schein für Zugmaschinen bis 40 km/h, die im land- und forstwirtschaftlichen Bereich eingesetzt werden, wird hier ebenfalls erworben.

Außerdem dürfen hier auch Anhänger bis 750kg gezogen werden. Auch liegt die Begrenzung bei einer Gesamtmasse des Zuges von bis zu 3500 kg. 

Mindestalter ist hier das 18. Lebensjahr.

BE - Schein:

Weiterhin bieten wir den BE – Schein zur Ausbildung an.

Hier erwirbst du die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug mit Anhänger zu führen. Der Anhänger darf hier allerdings das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t nicht übersteigen. 

Die Voraussetzung ist jedoch der B – Schein, der zum Erwerb des BE – Scheins benötigt wird.