A-Klassen
Klasse AM:
Ab dem Mindestalter von 15 Jahren ist der Erwerb des Moped- bzw. Rollerführerscheins möglich.
Nach Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung dürfen Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, 4 kW Leistung sowie 50 cm³ Hubraum bewegt werden. Das gilt für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder.
Zusätzlich gilt zu letzterem noch die Begrenzung auf maximal zwei Sitzplätze und eine Leermasse von 270 kg.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads dürfen mit einer Nutzleistung von max. 4 kW, nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h bzw. einem Hubraum von 50 cm³ und einer Leermasse von 425 kg bewegt werden.
Klasse A1:
Ab 16 Jahren kann der Leichtkraftrad – Führerschein erworben werden.
Dieser begrenzt das zu bewegende Kraftrad auf max. 125 cm³ Hubraum und 11 kW bzw. 15 PS. Darüber hinaus darf ein Leistung/Leergewicht – Verhältnis von 0,1 kW/kg nicht übertroffen werden.
Dreirädrige Krafträder dürfen bis maximal 15 kW Leistung bewegt werden.
Klasse A2:
Dieser Schein ist ab 18 Jahren möglich, zu erwerben. Auch über den Stufenführerschein mit zwei Jahren Vorbesitz A1 ist der Erwerb möglich. Hierzu bedarf es dann nur einer praktischen Ausbildung inkl. Prüfung, allerdings ohne Theorieprüfung.
Hierbei dürfen Krafträder bis 35 kW bzw. 48 PS Leistung bewegt werden, bei denen ein Leergewicht/Leistungs – Verhältnis von maximal 0,2 kW/kg nicht übertroffen wird.
Außerdem darf die Leistung nicht von einem Kraftrad abgeleitet werden, dessen Leistung im Serienzustand mehr als 70 kW übersteigt.
Klasse A:
Bei Direkterwerb beträgt das Mindestalter 24 Jahre.
Wie auch bei der Klasse A2 ist hier der Einstieg über den Stufenführerschein möglich, also bei Jahren des Vorbesitzes des A2 – Scheins mit mindestens 20 Jahren.
Hierbei wird die Befähigung erworben, alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge zu führen.